Beitragszahlung
Der Mitgliederbeitrag ist Mitte des Kalenderjahres, spätestens vor dem Schützenfest als Jahresbeitrag in einer Summe zu entrichten. Einzugsermächtigungen werden aus organisatorischen Gründen bevorzugt und sollen bei einer Neuaufnahme – neben dem Akzeptieren unserer Satzung – Grundvoraussetzung sein.

